Für den eigenen Verzehr kann man grundsätzlich nichts geltend machen. Wenn Kunden eingeladen werden, gilt die 70/30%-Regel. Die Einkäufe sollten also entsprechend zur Häufigkeit der inhäusigen Termine passen. (Ein Pfund Kaffee und 1 Liter Milch wird kaum von einem Kunden bei einem Termin vertilgt werden. Dann sollte schon eine Ganztages-Veranstaltung belegbar sein.)


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