Wenn Sie steuerliche Fragen haben, werden Ihnen die Steuerberater aus unserem Steuerberaternetzwerk gerne weiterhelfen! mein-tagwerk.de nimmt Ihnen bereits einen Großteil der steuerlichen Zuordnungen Ihrer Eingaben ab. 

Allgemein gilt: Bei den Steuern, kommt es darauf an, ob es betriebliche oder private Steuern sind.

  • Umsatzsteuerzahlungen oder -erstattungen ans/vom Finanzamt werden auf den einzelnen Konten als betriebliche Einnahme oder Ausgabe gebucht. Umsatzsteuerzahlung auf das Konto Umsatzsteuer unter Kosten mit positiv Betrag buchen, Erstattungen auf das gleiche Konto mit negativem Betrag.
  • Einkommensteuerzahlungen oder -erstattung sind private Einnahmen und Ausgaben und sollten nur für die eigene Kontrolle in den Privatausgaben gebucht werden.
  • Gewerbesteuerzahlungen sind betrieblich zu erfassen. Die Gewerbesteuer ist zwar betrieblich zu erfassen, ist aber steuerlich nicht abziehbar. Das heisst, der Aufwand darf in der steuerlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als betriebliche Ausgabe abgezogen werden (genauso wie "nicht abziehbare Bewirtungskosten" in Höhe von 30%).
  • Kfz-Steuern sind je nachdem, private oder betriebliche Ausgaben.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog.