Gewerbesteuerbefreit nach §18 des Einkommensteuergesetzt sind Freie Berufe, die durch ein entsprechendes Studium anerkannt sein müssen. Im Zweifel sollten Sie Ihren Status auf jeden Fall mit einem Steuerberater oder Buchhalter klären.
Für die Erfassung der Gewerbesteuer gehen Sie zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen und wählen Sie bei Belegart im Drop-Down Menü die Option "sonstige Ausgaben 0%" aus und fügen noch eine Notiz für Ihren Steuerberater hinzu.
WER IST VON DER GEWERBESTEUER BEFREIT? Drucken
Geändert am: Di, 6 Mai, 2014 um 11:12 NACHMITTAGS
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