Für die Umsatzsteuerbefreiung gelten folgende Kriterien:

  • Umsatzsteuerbefreit nach §19 sind alle Kleinunternehmer die weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz haben. Das muss dann entsprechend auf der Rechnung mit folgendem Satz vermerkt sein: Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG. (Kleinunternehmerregelung).
  • Umsatzsteuerbefreit nach § 4 des Umsatzst.G sind ebenfalls Heiiberufe, Ärzte, Physiotherapeuten etc. Diese Berufe müssen anerkannt sein.

Tipp: Im Zweifel sollten Sie Ihren Status auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater oder Buchhalter abklären. 
In Ihren Kontoeinstellungen können Sie Ihren Umsatzsteuersatz festlegen. Gehen Sie dafür zu ÜBERSICHT > Einstellungen > Grundeinstellungen und wählen Sie den betreffenden Mehrwertsteuersatz aus.