In diesem Fall hängt es davon ab, welche Art und welchen Umfang an Aufwand der Steuerberater damit zusätzlich hat. Ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Steuerberater kann das auf kurzem Wege klären
GILT DER PREISNACHLASS BEIM STEUERBERATER AUCH, WENN ICH ZUSÄTZLICH ZU MEINEN FREIBERUFLICHEN AUFTRÄGEN LOHN AUS ABHÄNGIGER BESCHÄFTIGUNG ERHALTE? Drucken
Geändert am: Di, 6 Mai, 2014 um 11:14 NACHMITTAGS
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