Bewirtungskosten werden in tagwerk vorerst erfasst und für die Berechnung der Umsatzsteuer verbucht. Die steuerliche Absetzung von 70% erfolgt dann bei der Gewinnermittlung des Steuerberaters - vergleichbar mit Abschreibungskosten.
Gehen Sie für die Erfassung neuer Kosten zu KOSTEN > Übersicht > Neue Kosten anlegen