Bei meintagwerk ist es so angelegt, das über die Kosten die MwSt. geltend gemacht werden kann, die Abschreibung über die Jahre aber nicht automatisch angelegt wird. Das liegt vor allem daran, das es sehr viele unterschieldiche Fälle und damit Zeiträume gibt, in der Anschaffungen abgeschrieben werden müssen. Aus Sicht der Selbständigen ist es vor allem wichtig, die Mehrwertsteuer geltend machen zu können, die in dem Jahr gezahlt wurde, an dem die Anschaffung getätigt wurde. 


Um die Anschaffung zu buchen bitte zunächst die Kosten erfassen und die Belegart auswählen. In den Notizen lässt sich ein Vermerk für den Steuerberater hinterlegen um welche Art von Anschaffung es sich handelt, und er oder sie kann dies dann anteilig beim Jahresabschluss berechnen.



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